CDU zu möglichen Änderungen der Straßenausbaubeiträge

24. März 2019

CDU zu möglichen Änderungen der Straßenausbaubeiträge

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Thematik der Straßenausbaubeiträgen in seiner derzeitigen Fassung. Bei einzelnen Baumaßnahmen führt diese zu Ungleichgewichten für die betroffenen Anlieger, die teilweise nicht vertretbar erscheinen, so der Fraktionsvorsitzende Ulrich Reichel zu Beginn der Stellungnahme.

Der niedersächsische Landtag beschäftigt sich aktuell mit „Änderungen der maßgeblichen Normen im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz“, die noch vor der Sommerpause beschlossen werden sollen.

Eine in vielen Punkten bereits erfolgte Einigung in der Großen Koalition trägt dem Umstand Rechnung, das es vielerorts erheblichen Unmut über Straßenausbaubeiträge gibt. „Sie gibt aber auch und gerade den Kommunen den nötigen Gestaltungsspielraum, um vor Ort passende, sachgerechte und auch sozialverträgliche Lösungen zu finden“ so die stv. Fraktionsvorsitzende Angelika Deutsch.

Folgende Änderungen zur bisherigen Praxis sind gemäß dieser Vorlage, die maßgeblich auf Bestreben der CDU-Landtagsfraktion auf den Weg gebracht wurde, möglich:

  • Für Straßenausbaubeiträge soll eine eigene Norm geschaffen werden. Diese Regelungen können dann passgenau für diese Art der Beiträge ausgestaltet werden.
  • Die Städte und Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Satzungsautonomie ausdrücklich ermächtigt werden, in welcher Höhe sie den Aufwand für die Straßensanierung auf Bürgerinnen und Bürger umlegt (bisher sind 75 % der Kosten beitragspflichtig) Mit dieser Regelung wird die kommunale Selbstverwaltung erheblich gestärkt
  • Die Erneuerung von Verkehrsanlagen soll nur da für die Bürgerinnen und Bürger mit Kosten verbunden sein, wenn seit der Herstellung oder Erneuerung der Straße mindestens 25 Jahre vergangen sind. Die Städte und Gemeinden müssen nachweisen, dass Sie die Straßen in den vergangenen 25 Jahren ordnungsgemäß in Schuss gehalten haben.
  • Die Kommunen werden verpflichtet, möglichst transparent und umfassend über die beabsichtigten Straßensanierungsmaßnahmen und die Höhe der auf die beitragspflichtigen zukommenden Kosten zu informieren.
  • Teilanrechnung bei großen Arealen und Eckgrundstücken soll möglich werden.
  • Ratenzahlungen zu einem verträglichen Zinssatz über einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren soll ebenso möglich sein.

Die CDU-Fraktion wird nach Beschluss dieser neuen Richtlinien durch den Landtag, die internen Beratungen weiterführen und genau prüfen, welche Schlüsse die Stadt daraus ziehen muss, um zukünftig Reduzierungen der Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger darzustellen, ohne zusätzliche Belastungen für den Haushalt der Stadt zu erzeugen“ so Reichel abschließend.

Ulrich Reichel

Vorsitzender der CDU-Fraktion

Angelika Deutsch

stellvertrende Vorsitzende Der CDU-Fraktion

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